Fördergelder

Fördergelder für Fortbildungen

Wussten Sie, dass es auch für Einrichtungen die Möglichkeit gibt, für die Weiterbildung der Mitarbeiter/innen Zuschüsse zu beantragen?

Mehr Infos erhalten Sie hier:

B. Braun-Stiftung:
Bei der B. Braun-Stiftung kann ein Einzelstipendium für alle pflegerischen Weiterbildungen beantragt werden. Kriterien für die Bewilligung eines Stipendiums sind u.a.:
> Antragsstellung mindestens 12 Wochen vor Beginn der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme
> Abgeschlossene Ausbildung in der Krankenpflege mit der Examensnote „gut“ oder besser
> Dreijährige Berufstätigkeit nach dem Examen
> Tätigkeit in einem Pflegeberuf zum Zeitpunkt der Antragstellung
> Berufsbezogene Fortbildung zwischen Examen und Stipendium

B. Braun-Stiftung
Stadtwaldpark 10
34212 Melsungen
Fon: 05661-711647
Fax: 05661-751647
Mail: info@bbraun-stiftung.de

Informationen zu Fördermöglichkeiten aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie hier:

Weiterbildungsstipendium:
www.weiterbildungsstipendium.de

Bildungsprämie:
www.bildungspraemie.info

KDA – Kuratorium Deutsche Altershilfe:
Das Kuratorium Deutsche Altershilfe fördert Träger der freien Wohlfahrtspflege – keine Einzelpersonen – bei der Fort- und Weiterbildung von Mitarbeiter/innen der Altenpflege/Altenarbeit. Gefördert werden Lehrgänge und Fachveranstaltungen, die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz der haupt- und ehrenamtlich Tätigen in der Altenhilfe zu erhalten und zu verbessern.

Informationen:
Kuratorium Deutsche Altenhilfe
Wilhemine-Lübke-Stiftung e.V.
An der Pauluskirche 3
50677 Köln
Fon: 0221 9318470
Mail: foerderung@kda.de
www.kda.de